Streit ohne Gewinner: Kabel Deutschland und die Öffentlich-Rechtlichen

Es ist ein absurder Streit, der keinen Gewinner hat. Die Rede ist von den Differenzen zwischen dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) und den öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, sprich: ARD, ZDF und die jeweiligen Landesanstalten der ARD.

Es geht um die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender KDG Einspeiseentgelte zahlen müssen. Von 27 Millionen Euro ist die Rede. Doch die Öffentlich-Rechtlichen vertreten den Standpunkt, dass die Kabelnetzbetreiber zur Einspeisung verpflichtet sind, so wie sie deren Sender im Gegensatz zu den Privaten auch nicht grundverschlüsseln durften. (Onlinekosten.de)

Für die Zuschauer blieb das bislang ohne Konsequenzen. Auch die Kündigung der Verträge zum 1. Januar und der damit einhergehende Zahlungsstopp blieben folgenlos – bis jetzt.

Denn in den kommenden Tagen soll sich etwas verändern. KDG beabsichtigt, die Bandbreite des HD-Signals von ARD und ZDF zu beschneiden. Bislang – so heißt es – seien bestimmte Sendungen in einer höheren Qualität übertragen worden. Damit ist jetzt erstmal Schluss. (Heise.de)

Damit nicht genug, soll auch die Zahl der Dritten Programme reduziert werden. Zwar werden Norddeutsche weiterhin den Bayerischen Rundfunk und den MDR empfangen können. Der Norddeutsche Rundfunk aber soll nicht mehr in allen vier Regionalvarianten (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) eingespeist werden, sondern nur in der für das jeweilige Bundesland betreffenden Variante. (Golem.de)

Die Einschränkungen werden wahrscheinlich unterschiedlich aufgenommen werden. Es wird sicher Zuschauer geben, die frohlocken, da sie für die zahlreichen Varianten keine Verwendung hatten. Es wird viele geben, die das gar nicht bemerken oder die das nicht interessiert. Es wird aber auch Zuschauer geben, die sich fragen, warum sie als zahlende Kunden eigentlich vom Anbieter dafür bestraft werden, dass dieser sich mit den Sendern nicht einigen kann.

Im Endeffekt bezahlt der Kunde die Einspeisung sowieso: Entweder über seine GEZ-Gebühren bzw. die so genannte Haushaltsabgabe. Oder aber über die Kabelgebühren. Für die Kabelzuschauer ist es also vollkommen egal, ob ARD, ZDF & Co. zahlen oder nicht zahlen. Einen Unterschied werden höchstens jene Zuschauer sehen, die das Programm per Satellit oder Antenne empfangen.

Doch Kabel Deutschland muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie mit solchen Aktionen nicht gerade die anderen Empfangsarten attraktiver machen. Nun wird sich kaum einer eine DVB-T-Antenne aufs Dach stellen, um das Kabel zu ersetzen. Auch Satellitenfernsehen ist mit Installationsarbeiten verbunden. Doch warum sollte man nicht künftig einfach auf IP-Fernsehen setzen? Oder sogar lieber die Mediatheken nutzen und das Kabelnetz umgehen?

Das Kabelfernsehen verliert durch solche Aktionen im schlimmsten Fall Kunden, die Dritten Programme Zuschauer und die Zuschauer verlieren Programmvielfalt – es ist ein Spiel mit vielen Verlierern.

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